Krankenfahrten in Zwickau – so funktioniert die Abrechnung mit der Krankenkasse
Viele Menschen sind auf regelmäßige Fahrten zu Arztterminen, Dialyse, Bestrahlung oder in die Klinik angewiesen. Die gute Nachricht: Bei genehmigten Krankenfahrten übernimmt Ihre Krankenkasse den Großteil der Kosten. Sie zahlen nur einen geringen Eigenanteil – und wir rechnen den Rest direkt mit der Kasse ab.
Was kostet eine Krankenfahrt für mich?
Bei einer von der Kasse genehmigten Fahrt tragen Sie den gesetzlichen Eigenanteil von 10 Prozent der Fahrtkosten – mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Sind Sie von der Zuzahlung befreit, zahlen Sie 0 €. Den verbleibenden Betrag rechnen wir über unsere Kassenzulassung (IK 601442949) direkt ab.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Beförderungsschein (Formular 4) von Ihrem behandelnden Arzt.
- Bei bestimmten Fahrten ist zusätzlich die Genehmigung der Krankenkasse nötig – am besten vorab klären.
- Ihre Versichertenkarte zur Fahrt.
So läuft eine Krankenfahrt ab
- Beförderungsschein anfordern: Lassen Sie sich Formular 4 vom Arzt ausstellen.
- Termin vereinbaren: Rufen Sie uns an oder buchen Sie online – am besten mindestens 24 Stunden vorher.
- Wir holen Sie ab: Pünktlich vor der Haustür, mit Hilfe beim Ein- und Aussteigen. Rollator, Klapprollstuhl und Begleitperson sind selbstverständlich möglich.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab
Wir arbeiten unter anderem mit AOK PLUS, Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, IKK classic, Knappschaft und vielen weiteren Kassen zusammen. So müssen Sie nicht in Vorleistung gehen.
Jetzt Krankenfahrt buchen
Haben Sie Fragen zur Abrechnung oder möchten direkt einen Termin vereinbaren? Rufen Sie uns an unter 0375 / 28 31 53 48 – wir beraten Sie gern persönlich und unverbindlich.